- Rechnungshof: Grundlagen
- Rechnungshof: GrundlagenDas Ausgabeverhalten öffentlicher Körperschaften unterliegt in einer Demokratie der Kontrolle der Parlamente. Diese Finanzkontrolle alleine bietet allerdings keine hinreichende Gewähr für einen wirtschaftlichen Einsatz der Steuergelder. Die Regierung kann sich mit ihren Ministern in der Regel auf eine Mehrheit im Parlament stützen. Die Parlamentarier der Regierungsparteien werden aber kaum eine Mittelvergeudung der eigenen Regierung im Parlament anklagen. Selbst wenn das Parlament zur schonungslosen Kontrolle bereit wäre, hat es bei dieser Kontrolle zudem große Informationsprobleme zu überwinden. Die Beamten der Verwaltung werden in ihrem eigenen Interesse versuchen, das Ausgabeverhalten in den Behörden dem Parlament gegenüber stets in einem guten Licht darzustellen. Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten ist die Einrichtung von unabhängigen Institutionen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung zu verstehen. Diese Rechnungshöfe, die es nicht nur als Bundes- oder Landesbehörden (Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe), sondern auch auf europäischer Ebene gibt (Europäischer Rechnungshof), besitzen eine lange Tradition. So hat schon der preußische König Friedrich Wilhelm I. 1714 mit der General-Rechen-Kammer ein von der Verwaltung unabhängiges Prüfungsorgan ins Leben gerufen.Eine unabdingbare Notwendigkeit für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung eines Rechnungshofs ist seine Unabhängigkeit. Wenn die Prüfer auf die Gunst von Verwaltung und Politik angewiesen wären, dann könnten sie kaum eine effektive Kontrollfunktion ausüben. Im Grundgesetz wird daher die richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofs vorgeschrieben. Die persönliche Unabhängigkeit des Präsidenten und Vizepräsidenten wird außerdem dadurch sichergestellt, dass eine Berufung auf zwölf Jahre erfolgt und eine Wiederberufung unzulässig ist. Damit kann man davon ausgehen, dass diese Amtsinhaber nicht auf die Sympathien der amtierenden Regierung angewiesen sind.Aufgaben und BefugnisseDie Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament auf der einen und Bundesrechnungshof auf der anderen Seite ist eindeutig. Während Erstere die politischen Entscheidungen zu treffen haben, kommt Letzterem die Aufgabe zu, bei der Umsetzung der Politik in ausgabewirksame Programme zum einen die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz und zum anderen die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu überprüfen. Ein Beispiel: Der Rechnungshof hat nicht zu kommentieren, ob er die Ausstattung der Bundeswehr mit modernen Kampfflugzeugen für richtig hält. Gleichwohl ist es seine Pflicht zu kontrollieren, ob die Beschaffung, Finanzierung und Wartung der Flugzeuge tatsächlich zu den geringstmöglichen Kosten durchgeführt und dabei das Haushaltsrecht eingehalten wird. Der Bundesrechnungshof ist am gesamten Haushaltskreislauf beteiligt. Bereits bei der Haushaltsaufstellung wird er beratend tätig. Die parlamentarische Debatte vor Entlastung der Regierung für einen abgelaufenen Haushalt basiert auf dem Prüfungsbericht des Rechnungshofes. Die Prüfung erfolgt aber nicht nur vergangenheitsbezogen. Gerade auch bei neuen haushaltswirksamen Entscheidungen ist der Rechnungshof stets zu informieren und wird gegebenenfalls aktiv, um frühzeitig Korrekturen zu ermöglichen.Wirksamkeit und GrenzenDer Bundesrechnungshof hat keinerlei Weisungsbefugnis und wird daher manchmal als »Ritter ohne Schwert« bezeichnet. Geht es um die Umsetzung von angemahnten Korrekturen, dann obliegt die Verantwortung dafür wieder dem Parlament, der Regierung und der Verwaltung. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Prüfungsergebnisse Wirksamkeit entfalten. Zum einen hat eine Regierung ein Eigeninteresse an einer höheren Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Zum anderen ist es die Öffentlichkeit, die einen disziplinierenden Druck ausübt. Der Jahresbericht des Bundesrechnungshofs mit der Auflistung teilweise skandalöser Beispiele der Verschwendung von Steuergeldern ruft regelmäßig ein großes Medienecho hervor. Auch die Opposition nutzt diese Berichte über öffentliche Verschwendung für ihre Regierungskritik. Nicht zu unterschätzen ist die präventive Wirkung in der Verwaltung: Die Haushaltsführung erfolgt bereits deshalb wirtschaftlicher, weil jeder Behördenchef kritische Anmerkungen im Prüfbericht zu seiner Dienststelle möglichst vermeiden will. Trotz dieser positiven Beurteilung sollte man sich der Grenzen bewusst sein, die auch mit unabhängigen Rechnungshöfen für den sparsamen Umgang mit Steuergeldern in der Verwaltung bestehen. Viele Ineffizienzen werden bereits durch die politischen Entscheidungen als solche grundgelegt. Entscheidet sich eine Regierung etwa für die Zahlung von volkswirtschaftlich unsinnigen, aber politisch populären Subventionen für eine Problembranche, so hat ein Rechnungshof keinerlei Einflussmöglichkeit.
Universal-Lexikon. 2012.